Stiftung LEUCOREA - Förderrichtlinie mit nachfolgender Gebührenordnung |
|
Förderrichtlinie zur Realisierung des Stiftungszweckes: „Die Stiftung unterstützt die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Martin-Luther-Universität Halle - Wittenberg und an den universitären Einrichtungen in Wittenberg. Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck durch Vergabe von Geld- oder Sachmitteln an die Universität oder ihre Einrichtungen sowie durch Vergabe von Stipendien an Studenten, Doktoranden, Habilitanden, Dozenten und Professoren.“ Zu diesem Zweck kann sie
Hier: Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen Ein schriftlicher Antrag des Veranstalters zur Mitfinanzierung durch die Stiftung LEUCOREA muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.
gez.: Prof. Dr. Ernst-Joachim Waschke Vorstandsvorsitzender Stiftung LEUCOREA
|
Stiftung LEUCOREA - Gebührenordnung |
|
Hier können Sie sich die Gebührenordnung als PDF-Dokument anschauen. |