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Stiftung LEUCOREA - Förderrichtlinie mit nachfolgender Gebührenordnung

Förderrichtlinie zur Realisierung des Stiftungszweckes:

„Die Stiftung unterstützt die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Martin-Luther-Universität Halle - Wittenberg und an den universitären Einrichtungen in Wittenberg. Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck durch Vergabe von Geld- oder Sachmitteln an die Universität oder ihre Einrichtungen sowie durch Vergabe von Stipendien an Studenten, Doktoranden, Habilitanden, Dozenten und Professoren.“

Zu diesem Zweck kann sie

  1. wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen planen und durchführen
  2. der Universität ihren Besitz kostenlos zur Nutzung überlassen.

Hier: Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen

Ein schriftlicher Antrag des Veranstalters zur Mitfinanzierung durch die Stiftung LEUCOREA muss spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung vorliegen.

  1. Dem Antrag ist ein Tagungsprogramm mit Angaben zum teilnehmenden Personen-kreis beizufügen.
  2. Eine Kostenübernahme erfolgt nur noch für Übernachtungen von Tagungsteil-nehmern in den Gästezimmern der Stiftung LEUCOREA.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Höhe der Kostenübernahme, wobei die Förderung von Studierenden vorrangiges Ziel ist. Als Richtwert wird eine Förderung von 40% vorgesehen.
  4. Bis zu 2 Wochen vor Anreise zur Tagung ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% der nicht in Anspruch genom-menen Übernachtungskosten erhoben.

gez.: Prof. Dr. Ernst-Joachim Waschke

Vorstandsvorsitzender

Stiftung LEUCOREA

 

 

Stiftung LEUCOREA - Gebührenordnung

Hier können Sie sich die Gebührenordnung als PDF-Dokument anschauen.